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Tuesday, 4. May 2010
The debate over the Swiss report regarding the UN committee against torture ended last Monday in Geneva. Discussed were above all the topics like compulsory measures during the expulsion of asylum seekers and the principle of non-repudiation.
(German version) Der Leiter der Schweizer Delegation und Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, Bernardo Stadelmann, unterstrich am Montag erneut den Willen der Schweiz zu einer Nulltoleranz gegenüber jeder Form von Misshandlung und Folter.
Die UNO-Experten begrüssten die klärenden Ausführungen der Schweizer Delegation, hielten aber an einigen Kritikpunkten fest. So äusserten sich etwa zwei der zehn Experten besorgt über die Ausschaffungsinitiative der SVP.
Darin wird gefordert, kriminelle Ausländer konsequent auszuschaffen. "Diese Initiative verstösst gegen das Prinzip der Nicht-Zurückweisung", sagte der Berichterstatter des Komitees für die Schweiz, der Senegalese Abdoulaye Gaye.
Dieses Prinzip sieht vor, dass kein Asylbewerber abgeschieden werden darf, bevor über seinen Asylantrag entschieden wurde. Gaye plädierte dafür, dass künftig sichergestellt wird, dass ein Initiativtext nicht der Schweizer Verfassung oder dem Völkerrecht zuwiderläuft, bevor die Initiative zugelassen wird.
Zudem solle die Folter als eigener Straftatbestand ins Schweizer Recht aufgenommen werden, forderte Gaye.
"Tragischer Zwischenfall"
Mehrere Experten erwähnten am Montag den Fall des Nigerianers, der am 17. März vor seiner Ausschaffung per Flugzeug am Flughafen Zürich starb, nachdem er sich gegen die Ausschaffung gewehrt hatte. In den Tagen vor seinem Tod hatte der 29-Jährige die Nahrungsaufnahme verweigert.
Die Experten äusserten sich besorgt über das Fehlen unabhängiger Beobachter sowie über den Gesundheitszustand von auszuweisenden Asylbewerbern. Christian Zumwald vom Bundesamt für Migration (BFM) entgegnete, die Schweiz bedaure diesen "tragischen Zwischenfall" und werde die Lehren aus dem Fall ziehen.
Die Gründe für den Tod des Asylbewerbers seien noch immer ungeklärt. Wie Zumwald weiter sagte, wird zurzeit der Einsatz von unabhängigen Beobachtern geprüft. Es sei am Parlament zu entscheiden, in welcher Form und in welchem Ausmass eine solche Kontrollinstanz zum Einsatz kommen solle.
Einsatz von Taser-Waffen
Ein weiteres Thema war die Überbelegung in Schweizer Gefängnissen. Obwohl die durchschnittliche Belegung 91 Prozent beträgt, war das Genfer Gefängnis Champ-Dollon im vergangenen März mit 200 Prozent hoffnungslos überfüllt gewesen.
Am Montag informierte nun die Schweizer Delegation über die getroffenen Massnahmen gegen die Überbelegung. Zur Sprache kam auch der Einsatz von Elektroschock-Geräten durch die Polizei.
Jean Sanchez, der stellvertretende Leiter der Genfer Kantonalpolizei informierte darüber, dass die sogenannten Taser-Waffen in 11 Kantonen eingeführt worden seien. Seit dem Jahr 2003 sei die Waffe in 21 Fällen zum Einsatz gekommen, ohne dass es Verletzte oder Tote gegeben habe, führte Sanchez weiter aus.
Periodische Überprüfung
Die Antifolterkonvention der UNO wurde 1984 beschlossen und trat 1987 in Kraft. Die Schweiz hat sie 1986 ratifiziert. Jedes Land muss in regelmässigen Abständen einen Bericht über die Einhaltung des Folterverbots abliefern.
Der letzte periodische Bericht der Schweiz war im Mai 2005 geprüft worden. Damals hatte sich der UNO-Komitee besorgt gezeigt über den geplanten Einsatz von Elektroschock-Geräten durch die Schweiz.
Quelle: SDA |